ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karl K. Gödde e.U.
Stand: Baden, Jahr 2022

Alle unsere Lieferungen, Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen erfolgen gemäß nachfolgender Bedingungen und den in unseren Preislisten festgelegten Konditionen.

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des

Karl K. Gödde e.U. (nachfolgend „Verkäufer“)
Adresse: Schlossgäßchen 6, 2500 Baden bei Wien
Tel: +43 (2252) 259320
E-Mail: office@goedde.at

gelten für alle Vereinbarungen und Verträge über den Kauf von Waren, die mit dem Verkäufer hinsichtlich dessen Waren und Dienstleistungen abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

Der Verkäufer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern ab. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, Unternehmer zu sein.

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Kunden getätigten Bestellungen/Aufträge gültigen Fassung. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme des Kunden als von diesem anerkannt. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für den nur Verkäufer bindend, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Alle Aufträge gelten erst dann als verbindlich vom Verkäufer angenommen, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt sind. Die automatisch erstellte Bestellbestätigung bei einer online-Bestellung über die Homepage des Verkäufers gilt nicht als Auftragsbestätigung.

  1. Preise und Nebenkosten

Die offerierten Preise verstehen sich netto frei Lager, also zuzüglich Versand- oder Frachtkosten. Versicherungskosten sind ebenso nicht enthalten.

Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Lithografen, Probedrucke und Muster, die aufgrund einer Auftragserteilung vom Verkäufer angefertigt worden sind, sind nicht im Preis enthalten und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausführung gelangt. Von den Kunden bestellte Entwürfe, Klischees usw. werden auch dann berechnet, wenn kein Auftrag zur Lieferung erteilt wird.  Reinzeichnungen, Druckplatten, Lithografien, und andere Daten – soweit nicht vom Kunden bereitgestellt- bleiben Eigentum des Verkäufers oder Eigentum der mit der Ausführung beauftragten Druckerei, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

  1. Urheberrecht

Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Werden Druckvorlagen vom Kunden bereitgestellt, ist für die Prüfung des Urheberrechts, des Rechts der Verwertung und Vervielfältigung, sonstiger Schutzrechte und des Inhalts aller Druckvorlagen der Kunde allein verantwortlich. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

Der Kunde hält den Verkäufer für sämtliche Schäden und Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die diesem im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden dem Verkäufer entstehen oder diesem gegenüber geltend werden. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung nicht vom Kunden zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

Bei der Verwendung von vom Verkäufer gefertigten Entwürfen und oder Druckvorlagen verbleiben sämtliche Rechte, Urheber- und sonstige Schutzechte einschließlich das Recht der Verwertung und Vervielfältigung beim Verkäufer bzw. bei den Urhebern. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- und Verwertungsrechte.

  1. Versicherung

Wenn Manuskripte, Originale, Druckunterlagen, Negative oder/ und andere dem Kunden gehörende und auch vom Verkäufer im Auftrag des Kunden beschaffte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder eine andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

  1. Korrekturabzüge, Satzfehler

Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Berechnung in Originalfarben vorgelegt, sie sind vom Kunden auf Satz-, Stand- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Verkäufer als „druckreif“ erklärt zurückzusenden. Wird die Übersendung von Korrekturabzügen nicht verlangt, so haftet der Verkäufer für etwa vorhandene Satz- und sonstige Druckfehler nur bei Vorliegen groben Verschuldens oder Vorsatz.

Nachträglich gewünschte Änderungen der Druckunterlagen sind nur bei Übernahme der weiter entstehenden Kosten möglich. Vom Verkäufer gefertigte Druckunterlagen, von denen der Kunde eine Durchschrift erhält, sind vom Kunden genauestens zu prüfen, da sie als Bestätigung der Druckausführung gelten. Alle fernmündlich aufgegebenen Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Sind Korrekturabzüge oder Andrucke vom Kunden für druckreif erklärt, gehen alle Kosten, die durch eine vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderung des Satzes und/ oder des Klischees entstehen, zu seinen Lasten. Ferner werden nachträglich verlangte Änderungen, die auf Unleserlichkeit oder mangelnde Eindeutigkeit des Druckmanuskriptes des Kunden zurückzuführen sind, dem Kunden in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten für die Lieferung und Berechnung von Korrekturabzügen die in den Preislisten des Verkäufers enthaltenen Bestimmungen.

  1. Farbabweichungen

Geringfügige Druckabweichungen sind drucktechnisch nicht immer zu vermeiden.
Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original und Veränderungen des Druckbildes durch eine Kaschierung oder Lackierung nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für einen Vergleich zwischen etwaigen Farbvorlagen sowie Andrucken und dem Auflagendruck. Bei den Standardausführungen ist die genaue Bestimmung des Farbtones der Druckerei vorbehalten.

Die Farbe des Zündkopfes kann bei Folgeaufträgen geringfügig abweichen und stellt keinen Mangel dar.

  1. Mindesthaltbarkeitsdatum

Einige Produkte weisen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihrer Eigenschaften eine beschränkte Haltbarkeit auf (z.B. parfümierte Hölzer).

  1. Holzeinfärbung

Für eine genaue Farbeinhaltung der Holzeinfärbung – bei naturfarbenen Hölzern auch für eine evtl. nachträgliche Verfärbung durch Einflüsse phenolischer Stoffe – kann keine Gewähr gegeben werden.

  1. Materialabweichungen

Abweichungen in der Beschaffenheit der vom Verkäufer gelieferten Kartons und/ oder sonstige Materialien können nicht beanstandet werden, soweit die Abweichungen in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappe-Industrie oder denen der sonstigen Zuliefer-Industrie für zulässig erklärt werden. Unterschiede zwischen Andruck und Auflage, die auf diesen Materialabweichungen beruhen, gelten nicht als Mangel.

Die Grammatur der Produkte des Verkäufers ist abhängig von den jeweiligen Umwelteinflüssen wie Temperatur, Transportbedingungen und Lagerung. Die Gewichtsangaben in den Verkaufsunterlagen, Angeboten und auf Verpackungen beziehen sich auf das Gewicht zur Zeit der unmittelbaren Herstellung. Abweichungen von bis zu 8% zwischen dem Gewicht zur Zeit der Herstellung und dem Gewicht bei Erhalt der Ware, stellen keinen Mangel dar und entsprechen der vertraglichen Beschaffenheit. Es kann für die Abweichung den vorangestellten Umfang keine Gewährleistung übernommen werden.

  1. Versand

Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen auf er Website des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Wahl der Versandart und des Transportmittels behält sich der Verkäufer vor. Eventuelle Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewünschten Versandart gehen zu seinen Lasten.

Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen ausgeliefert hat. Die Gefahr der Versendung trägt in allen Fällen ohne Rücksicht auf den Erfüllungsort der Kunde. Die Versicherung des Beförderungsrisikos ist Sache des Kunden.

  1. Mehr- oder Minderlieferung

Produktionstechnisch ist die Anfertigung genauer Auflagen nicht immer möglich. Der Verkäufer behält sich deshalb Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Mengen bis max. 20% zum vereinbarten Auftragspreis vor.

  1. Aufbewahrung, Bereitstellung

Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Gefahr des Kunden auf Lager genommen und aufbewahrt. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Bereitstellung von Materialien Vorauszahlungen zu verlangen.

  1. Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt

An allen vom Kunden zugelieferten Halb- oder Fertigerzeugnissen oder sonstigen zugelieferten Gegenständen besteht für den Verkäufer ein Pfandrecht, das erst mit Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden erlischt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger sonstiger aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Der Kunde ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die Ware zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist nicht gestattet. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums, z.B. durch Pfändungsmaßnahmen Dritter, ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten und in der Zwischenzeit alle Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums zu treffen.

Bis zur Begleichung aller Forderungen tritt der Kunde dem Verkäufer seine Ansprüche aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Ware an Dritte zur Sicherung ab.

  1. Gesetzliche Vorschriften

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen z.B. Fertigpackungsverordnung (Eichgesetz), Herkunftskennzeichnung etc. auf den Entwürfen ist zu beachten.

Abgaben, welche durch Gesetz oder Verordnung bestimmt werden, und alle sonstigen Belastungen, die nachträglich eintreten, berechtigen den Verkäufer zu entsprechender Preiserhöhung.

Der Verkäufer ergreift alle nötigen Maßnahmen um die bestehenden gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Inhalte des ProdSG und die Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  1. Lieferzeit

Verbindliche Liefertermine bedürfen einer klaren schriftlichen Vereinbarung.

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferfrist, so beginnt diese bei lagernder Ware mit dem Tag der Auftragsbestätigung (nicht Bestellbestätigung), bei kundenspezifisch gefertigter Werbeware mit dem Tage, an dem der Kunde die Druckfreigabe des Auftrages erklärt. Bei Vorkasse Aufträgen setzt dies zusätzlich den Geldeingang voraus. Eine Auftragsbestätigung erfolgt erst nach Druckfreigabe.

Verlangt der Kunde danach Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferzeit neu zu laufen mit dem Tage der Bestätigung der Änderung. Für Überschreitungen von Lieferzeit, die durch mangelhafte oder verspätete Lieferung der Zulieferer des Verkäufers verursacht sind, ist der Verkäufer nicht verantwortlich und verlängert ein solcher Lieferverzug die Lieferfrist entsprechend. Die Ware gilt als fristgerecht ausgeliefert, wenn sie gemäß Ziffer 9 das Werk zum Versand verlassen hat, oder wegen Versandunmöglichkeit, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eingelagert wird.

  1. Lieferverzug

Bei einer vom Verkäufer zu vertretenden Überschreitung der Lieferzeit, ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt;

Kann die Lieferfrist vom Verkäufer infolge höherer Gewalt, Epidemien, Streiks, größerer Betriebsstörungen, Importbeschränkung, Brand-, Wasser- und Sturmschäden oder anderer Umstände, die der Verkäufer nicht verschuldet hat, nicht eingehalten werden, gleich ob diese Ereignisse beim Verkäufer oder bei einem Zulieferanten eintreten, so kann der Kunde hieraus keine Rechte ableiten.

Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse ein länger andauerndes Ausmaß, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde deshalb Ansprüche gegen den Verkäufer hat.

  1. Vertragsänderungen oder Rücktritt

Ein Storno oder Vertragsrücktritt bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Es steht dem Verkäufer dabei frei, entweder die Durchführung des Vertrages oder seinen Aufwand, Spesen und Verdienstentgang zu verlangen.

Ist bei Rahmenverträgen die Abschlussmenge bis zum vereinbarten Endabnahmetermin noch nicht abgenommen, so steht es dem Verkäufer danach jederzeit frei, vom Vertrag stillschweigend zurückzutreten oder die Ware zu liefern. Vorgefertigte Ware ist in jedem Fall abzunehmen. Bei Sukzessiv – Lieferverträgen hat die Abnahme laufend und in ungefähr gleichen Raten zu erfolgen. Zahlungseinstellungen, Zahlungsstockungen sowie Vermögensverschlechterungen berechtigen den Verkäufer zum sofortigen unbefristeten Rücktritt vom Vertrag. Forderungen an den Kunden werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

  1. Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Abnahme der Lieferung in Verzug, seiner Mitwirkungspflicht (z.B. Druckfreigabe bzw. Korrekturandruckes und oder Druckanzahlung) oder der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Kaufpreis (oder Rest) sofort fällig und kann der Verkäufer Zahlung des Verzögerungsschadens verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Annahmeverzuges, die ganz oder teilweise gefertigte Ware zu entsorgen. Die dadurch entstehenden Kosten einschließlich etwaiger Frachtkosten und vorhergehender Lagerkosten trägt der Kunde.

Der Verkäufer ist in den eingangs beschriebenen Fällen des Verzuges auch alternativ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 35% des (noch) geschuldeten Kaufpreises, sowie die Kosten des Verzuges zu fordern.

  1. Verpackungsverordnung

Lt. Verpackungsverordnung ist der Verkäufer verpflichtet, für die Verkaufsverpackungen Lizenzgebühren abzuführen. Der Verkäufer ist berechtigt, diese in aktueller Höhe an den Kunden weiterzugeben.

  1. Zahlungsbedingungen

Solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Zahlungen sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten. Bei späterer Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, die Unternehmerverzugszinsen nach dem UGB in Rechnung zu stellen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen bis zur Bezahlung der vorhergehenden Lieferung zurückzuhalten oder zu stornieren.

Vertreter des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.

Liegen wichtige Gründe vor, die zu Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben oder verschlechtern sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse oder ändern sich seine rechtlichen Verhältnisse zu unseren Ungunsten, so ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen.

Desgleichen hat der Verkäufer das Recht, sofortige Zahlungen aller offenen oder noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen, von der Verpflichtung aus Anschlussaufträgen zurückzutreten und sofortige Zahlungen für bereits erfolgte Arbeiten und bereitgestellte Materialien zu verlangen.

  1. Aufrechnung

Aufrechnung oder Zurückbehaltungen gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen.

  1. Beanstandungen

Erkennbare Mängel können, auch wenn Muster übersandt wurden, nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware gerügt werden, andernfalls keine Ansprüche aus Gewährleistung, Irrtum, laesio enormis und vertraglichem Schadenersatz bestehen.

Außerdem begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche, und hat der Verkäufer die Wahl der Art der Mängelbehebung. Darüberhinaus beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

Wenn bestimmte Sonderarbeiten, wie z.B. Hochglanzkaschieren, Lackieren usw. ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlungen ist Baden bei Wien.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Baden bei Wien. Der Verkäufer hat jedoch auch das Recht, an einem nach den allgemeinen Gesetzesvorschriften zuständigem anderen Gericht zu klagen.

Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Rechtswirksamkeit

Mündliche Abmachungen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen soll die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berühren.

  1. Sonstiges

Werbestreichhölzer sind kühl und trocken zu lagern.